Schiffbeker Höhe 30 -
22119 Hamburg
Arbeitsgruppe Nr. 2: „Informationsfreiheitsgesetz vs. offene Fragen“
Wir starten unsere zweite Arbeitsgruppe: „Informationsfreiheitsgesetz vs. offene Fragen“. Sie richtet sich gezielt an Menschen, die Transparenzdefizite und strukturelle Herausforderungen im Sozialen Entschädigungsrecht (Opferentschädigungsgesetz – OEG, und SGB XIV) sichtbar machen und verbessern wollen.
Im Zentrum steht ein systematisch aufgebauter Fragenkatalog an die Landesämter zur Umsetzung, zu Verfahrensabläufen und zur Transparenz der OEG/SGB-XIV-Verfahren in den Bundesländern. Der Katalog wird durch einen Anwalt gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an die zuständigen Landesämter versendet, um vergleichbare Informationen zu erhalten und einen realistischen Überblick über die tatsächliche Verwaltungspraxis zu gewinnen.
Das Ergebnis fließt in die Arbeitsgruppe Nr. 1 „SER (OEG/SGB XIV) vs. Missstände & Best Practice“ ein.
Es geht ausdrücklich nicht um Einzelfallberatung. Wir erheben strukturelle Daten, um die gesetzliche Umsetzung langfristig zu verbessern und gezielt politische Einflussnahme zu ermöglichen.
Alle, die sich für eine gerechtere und transparentere Umsetzung des SER einsetzen möchten – ob Opfer, Mitopfer, Fachkräfte aus Sozial- und Rechtswesen, Aktivist*innen oder Engagierte. Jede Perspektive hilft, die Qualität und Relevanz des Fragenkatalogs zu stärken.
Du kannst jederzeit dazu kommen. Für die Teilnahme genügt eine kurze formlose E-Mail:
📧 Arbeitsgruppe@kein-einzelfall.de
Kennung: Arbeitsgruppe Nr. 2
Nach der Anmeldung erhältst du weitere Informationen und den Link zur Teams-Sitzung.
Weil strukturelle Missstände nur sichtbar und veränderbar werden, wenn wir gemeinsam hinschauen, gezielt nachfragen und die richtigen Hebel in Bewegung setzen. Der KE!N EINZELFALL e.V. steht für Opferhilfe für soziale Gerechtigkeit – und lädt dich ein, Teil dieser Bewegung zu sein.
Wir freuen uns auf Dich und Deine Stimme!
Das Team von KE!N EINZELFALL e.V.
Schiffbeker Höhe 30 -
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kontakt@kein-einzelfall.de
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